Marken und Kennzeichen

Wir leben in einer Konsumgesellschaft. Werbung für Produkte und/oder Dienstleistungen sind allgegenwärtig. Der Konkurrenzdruck der Unternehmen, die ihre Produkte und/oder Dienstleistungen auf dem Markt der Bundesrepublik Deutschland, der EU oder weltweit anbieten, ist erheblich.

Marken dienen dazu, die Kunden auf die Herkunft des angebotenen Produkts und/oder der angebotenen Dienstleistung hinzuweisen. Marken dienen außerdem dazu, Produkte und/oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Dabei muss die Marke mit Blick auf das Produkt oder die Dienstleistung, für die sie verwendet wird, unterscheidungskräftig sein. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich bei der Marke um einen beschreibenden Begriff für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung handelt. Beispielsweise kann das Wort „Milch“ nicht als Wortmarke für landwirtschaftliche Erzeugnisse angemeldet werden, sehr wohl aber für Tischtennisplatten.

Mit einer Marke geht das Vertrauen auf Qualität, Beständigkeit und Zuverlässigkeit von Produkten und/oder Dienstleistungen einher. Zwar kann man eine Marke ebensowenig anfassen wie das Vertrauen auf Qualität, Beständigkeit und Zuverlässigkeit von Produkten und/oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens. Eine Marke kann aber gleichwohl den wertvollsten Vermögensbestandteil eines Unternehmens ausmachen. In jedem Fall ist eine Marke ein sehr wichtiger Faktor für den Erfolg eines Unternehmens – es ist gewissermaßen die Basis.

Wir bieten Ihnen

  • Beratung im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsideen, Produkt- oder Dienstleistungsmarken oder Firmennamen
  • Beratung bei der Entwicklung eines sinnvollen Klassenverzeichnisses für Ihre Marke
  • Beratung bei der Erstellung eines geeigneten Markenportfolios
  • strategische Beratung bei der Etablierung oder Verteidigung von Produkt- oder Dienstleistungsmarken und sonstigen Kennzeichen
  • Anmeldung und Eintragung von Marken im nationalen und internationalen Kontext, d.h. vor dem DPMA, der EUIPO oder der WIPO
  • Markenüberwachung
  • Beratung bei und Erstellung von Markenlizenzverträgen
  • Begleitung von Vertriebskonzepten
  • Verteidigung gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen
  • Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche durch Abmahnung und einstweilige Verfügung
  • Prozessführung vor den deutschen Spezialkammern und -senaten

Gerade jungen Unternehmen, sogenannte Start-ups, stellen sich oft die Frage, ob im Anfangsstadium eines Unternehmens eine markenrechtliche Beratung überhaupt notwendig ist. Sie ist es unbedingt. Gerade zu Beginn einer Unternehmung können bei der Auswahl von Firmenname, Domain oder Marke Fehler geschehen, die später nur noch schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind. Bei Unternehmen, die sich mit dem von ihnen angebotenen Produkt und/oder der angebotenen Dienstleistung auf dem Markt bereits etabliert haben, stellen sich regelmäßig andere Fragen. Insbesondere in einem wettbewerblich geprägten Umfeld gibt es oftmals Konkurrenten, die vom Glanz oder vom guten Ruf einer sich über Jahre profilierten Marke profitieren wollen. Sie tasten sich mit Name, Domain, Marke oder sonstigem Kennzeichen möglichst nah an einen Konkurrenten heran und versprechen sich von dessen gegebenenfalls langjähriger Marktpräsenz Vorteile, indem sie hoffen, dass Kunden sich gegen den Konkurrenten entscheiden. Soweit keine Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Marken bzw. Kennzeichen besteht, ist gegen eine solche Vorgehensweise nichts einzuwenden – im Gegenteil. Eine solche Vorgehensweise mag aus Unternehmersicht sogar zweckmäßig sein. Wir beraten Sie dabei, welcher Abstand zu bereits bestehenden Marken erforderlich ist.

Ist dagegen der Verwechslungsbereich betroffen, so besteht dringend Handlungsbedarf. Verteidigen Sie Ihre wertvollen Kennzeichenrechte. Verteidigen Sie Ihre Stellung auf den Markt. Wir helfen Ihnen dabei, Wettbewerber so weit wie möglich auf Abstand zu halten. Haben Sie außerdem die Anmeldung anderer Marken in Ihrem Geschäftsbereich im Auge. Auch hier können Gefahren lauern, wenn sich Marken entwickeln und den Wert Ihrer Kennzeichenrechte verwässern.

Das Kennzeichenrecht nimmt eine Schlüsselposition an der Schnittstelle zwischen Rechtsdurchsetzung und unternehmerischer Prosperität ein. Ob bei einer Marke Eintragungshindernisse bestehen, der Schutzbereich der Angriffsmarke zu umfangreich gewählt wurde, Verfallsreife eingetreten ist, eine von Hause aus unterscheidungskräftige Benutzungsmarke oder sonstige besondere Geschäftsabzeichen ohne Eintragung gleichwohl Schutz genießen, oder ein von Hause aus nicht schutzfähiges Zeichen durch eine intensive markenmäßige Benutzung Unterscheidungskraft im Sinne einer Marke erlangt und deswegen als Registermarke gleichwohl eingetragen werden kann, die Nichtbenutzungseinrede erhoben werden sollte, die in Rede stehende Marke rechtserhaltend genutzt wurde, Ausschließlichkeitsrechte aus einer Marke eher national oder, beispielsweise bei Unionsmarken (bis März 2016 „Gemeinschaftsmarken“), EU-weit bestehen könnten, Teile des angesprochenen Verkehrskreises ein eher beschreibendes Verständnis der beanstandeten Bezeichnung haben könnten, Verkehrsgeltung oder Verkehrsdurchsetzung der Marke vorliegt, der Erschöpfungseinwand erhoben werden könnte, etc. sind regelmäßig komplexe Rechtsfragen, zu deren Einschätzung Unternehmer regelmäßig auf die Expertise eines spezialisierten Rechtsanwalts angewiesen sind.

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