Gewerblicher Rechtsschutz

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Unter dem Begriff ‚Gewerblicher Rechtsschutz‘ versteht man den Schutz des geistigen Eigentums im gewerblichen Bereich. Zu den Schutzrechten gehören immaterielle Rechtsgüter wie beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs (früher: Geschmacksmuster).

Obwohl das Kartellrecht zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne zählt, wird es gleichwohl nicht vom Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes erfasst. Vielmehr soll das Kartellrecht den Wettbewerb erst ermöglichen und läuft seinem Regelungscharakter nach den Ausschließlichkeitsrechten, die beispielsweise Patente, Marken, Kennzeichen und Designs ihrem Inhaber gewähren, in gewisser Weise entgegen. Eng benachbart mit den gewerblichen Schutzrechten ist darüber hinaus das Urheberrecht, was aber mehr den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen im Blick hat. Die verschiedenen Schutzrechte schützen jeweils unterschiedliche Gegenstände (technische Erfindung, ästhetische Schöpfung, Kennzeichen), weisen unterschiedliche Schutzvoraussetzungen auf und unterscheiden sich teilweise auch in ihren Rechtsfolgen. Insbesondere die Schutzdauer der Schutzrechte ist unterschiedlich ausgestaltet. Gemein haben alle Schutzrechte dagegen die besondere Bedeutung der Priorität. Nach ihr bemisst sich der exakte Zeitpunkt, ab wann die jeweiligen Schutzrechte bestehen. Bei diesen Schutzrechten handelt es sich jeweils um eigentumsartig ausgestaltete Ausschließlichkeitsrechte, die dem Inhaber Schutz gegen Beeinträchtigungen, insbesondere Herstellung und Inverkehrbringen schutzrechtsverletzender Produkte gewähren. Die verschiedenen Schutzrechte stehen grundsätzlich unabhängig nebeneinander. Damit ist es einerseits denkbar, daß an einem bestimmten Produkt gleichzeitig oder nacheinander unterschiedliche Schutzrechte bestehen.

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